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10 (1889) Die neue Zollgesetzgebung 1879
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Die Neichstagssession von 1879.

Zustimmung des Reichstags gar nicht erfolgen kann; jedegesetzgeberische Vorlage bedarf ja ihrer Bestätigung, unsreheutigen Münzzustände beruhen auf Gesetz, und wennwir ein neues Gesetz einbringen wollten, so würde esIhnen auch an Zeit zur Abwehr und an den Mittelnnicht fehlen, alle Vorbereitungen zu treffen, denn dieOeffentlichkeit würde doch rasch in Kenntnis gesetzt werden,wenn die erste Anregung vom Bundesrat in dieser Rich-tung erfolgte, oder auch nur, was der vertrauteste Wegwäre, durch ein Cirkular an die verschiedenen Regie-rungen ihre Meinung sondiert wird. Ich kann indesversichern, daß ich bisher die Meinung nicht einer ein-zigen deutschen Regierung über diese Sache sondierthabe, nicht einmal die der preußischen, und daß ich, weilich auf die Zweifel, welche laut wurden, auf die Zeitungs-gerüchte meinerseits gar kein Gewicht lege, daß ich nichteinmal meinen preußischen Kollegen und Finanzministerum seine Ansicht in dieser Sache zu fragen Gelegenheitgehabt habe. (Hört!) Ich möchte also .... die Herrenschrieen: „Hört!", dadurch möchten sie wiederum insinuie-ren, — ich bin in Beziehung auf Insinuationen mirgegenüber heutzutage sehr hellhörig — mir gegenüberinsinuieren, ich verführe also, ohne den preußischen Finanz-minister zu fragen. Ich muß meine Gedanken daherrichtig stellen. Ich habe damit sagen wollen, das erste,wenn ich solche Absichten hätte, wäre doch wohl, daß ichmit dem preußischen Finanzminister spräche, da ich ohnedie 17 preußischen Stimmen im Bundesrat wenig machenkann und in dieser Beziehung ja wesentlich von dempreußischen Finanzminister abhängen würde. Also dabitte ich, dieses insinuante: „Hört! hört!" dadurch richtigzu stellen, daß gerade der preußische Fiuanzminister die