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10 (1889) Die neue Zollgesetzgebung 1879
Entstehung
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Der Parlamentarier Laster.

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iveiß nicht, ob die Geschäftsordnung es für zulässig hält;keinesfalls für eine gekränkte Person außerhalb dieserVersammlung. Die Regierungen sind also der Meinung,daß sie gegen solche Excesse, die durch Mißbrauch desPrivilegiums auf Kosten einzelner Privatleute Vorkom-men, ganz abgesehen von der Möglichkeit einer Majestäts-beleidigung, dem Beleidigten Schutz schuldig sind, einenSchutz, den sie aber ohne Zustimmung des Reichstagesnicht gewähren können. Der gute Wille im Reichstage,in dieser Beziehung Abhilfe zu schaffen, ist vielleicht beider Mehrheit vorhanden; aber durch die Rede des HerrnAbgeordneten Lasker bin ich daran zweifelhaft geworden.Es müßte eine Mehrheit sein, zu welcher der Herr Ab-geordnete nicht gehört, da er die jetzige Geschäftsordnungfür genügend hält und kein Bedürfnis einer Verschär-fung hat. Es ist mir das auch sehr erklärlich, da ichkaum glaube, daß er in den letzten zwanzig Jahren seinesLebens einen Augenblick gehabt hat, wo er nicht auf seitender Besserberechtigten gestanden hätte, d. h. Mitglied einerparlamentarischen Versammlung gewesen wäre. Dabeiverliert er, glaube ich, etwas, das ihm bei seiner sonsti-gen wohlwollenden Gesinnung eigentümliche Mitgefühlmit dem, der nicht zu der privilegierten Klasse gehört.(Heiterkeit.)

Ein weiterer Grund, der uns zur Vorlage bestimmthat, ist die Verhinderung derjenigen Agitationen, diedurch den straffreien Abdruck von Reden, welche aus-drücklich zu diesem Behuf, um straffrei gedruckt und ver-breitet zu werden, gehalten sind, im Lande hervorgerufenwerden können. In dieser Beziehung glaube ich nicht,daß der gegenwärtige Zustand ausreicht. Der Herr Ab-geordnete sprach, bald nachdem ich hereinkam, von einem