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10 (1889) Die neue Zollgesetzgebung 1879
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Die Reichstagssession von 1879.

die sie ja wohl ablehnen, aber doch vielleicht später durchAmendements sehr leicht einflechten, wenn Sie selbst sichüberzeugt haben werden, daß die Ziele, welche Sie er-streben und über die, wie ich überzeugt bin, die Mehr-heit unter Ihnen einig ist, um deswillen nicht werdenerreichen können, weil über den Weg, auf dem sie zuerreichen wären, die Mehrheit unter Ihnen sich nichteinigen wird. Sie wird dazu meines Erachtens der Hilfeder Gesetzgebung bedürfen.

Bezüglich der Würde des Reichstages also enthalteich mich jeder Ausführung und berichte in Bezug auf dieVorlage nur, daß ich es lieber gesehen hätte, wenn dergesamte Reichstag und nicht eine gewissermaßen bevor-mundende Kommission spräche.

Das zweite aber ist doch schon etwas, worüber dieRegierungen auch eine Ansicht haben mögen, nämlichder Schutz der Mitbürger gegen einen Mißbrauch desPrivilegiums. Der Ordnungsruf des Präsidenten istja eine sehr erfreuliche Genugthuung für denjenigen, zudessen Gunsten er eingelegt wird, und jedenfalls erfreu-licher, als ein Erkenntnis eines Gerichtshofes auf fünf-zehn Mark Strafe für schwere öffentliche Beleidigungeines Ministers. Aber ist der Herr Präsident in derLage, sich so in die Seele jedes Gekränkten hineinzu-versetzen, daß er bei der schweren Aufgabe, die ihm ob-liegt, mit gespannter Aufmerksamkeit die Sitzung zu be-gleiten, nun auch das genaue richterliche Gefühl und dieVorkenntnis, die Information über den Fall haben kann,der gerade die Beleidigung konstituiert? Ich glaube, daßdas von dem Präsidenten gar nicht zu erwarten und zuverlangen ist. Die Beantragung des Beleidigten, einenOrdnungsruf zu erteilen, ist aber nicht üblich, und ich