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10 (1889) Die neue Zollgesetzgebung 1879
Entstehung
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Die Disciplmargewalt des Reichstages.

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Dann hat der Herr Abgeordnete in der Zeit, alsich kam, — ich bin durch die Länge der interessantenRede schließlich nicht in der Möglichkeit gewesen, demletzten Teil mit derselben Aufmerksamkeit zu folgen, wieals ich noch frisch hereinkam — sich hauptsächlich des-halb gegen das Gesetz gewendet, als solle es Schutz ge-währen gegen die Wirkung in diesem Hause, und alshegten wir Befürchtungen von Aufforderungen zum Auf-ruhr, die innerhalb dieser Mauern wirksam sein könnten.Meine Herren, das berührt uns gar nicht, und so ängst-lich sind wir noch nie gewesen, daß wir glaubten, dieehrenwerten Herren Abgeordneten würden uns in einekörperlich gefährliche Position bringen (Heiterkeit); dassteht auch nicht zu befürchten, sondern der Zweck, den dieVorlage hat, ist ein dreifacher: die Würde des Reichs-tages, der Schutz gegen Beleidigungen und die Abschnei-dung von Agitationen, die auf dem Privilegium desArt. 22 der unanfechtbaren Veröffentlichung beruhen.

Was die Würde des Reichstages betrifft, so haltenwir uns gar nicht für die Richter darüber, sondern wirhaben Ihnen eben aus dem Arsenal der Gesetzgebung zurAuswahl gestellt, was Sie davon haben wollen, um da-mit die Stellung des Herrn Präsidenten und den Rück-halt, die Reserve, die er an der gesamten Körperschaftdes Reichstages hat, zu stärken. Wenn ich an der Vor-lage oder in Bezug auf die Vorlage vom ersten Anfängean eine Meinungsverschiedenheit hegte, die ich aber besse-ren Sachkundigen gegenüber nicht durchzusetzen gesuchthabe, so war es die Einsetzung einer Kommission.Mir hätte es besser gefallen, wenn jederzeit das Plenumdes Reichstages die erkennende Behörde wäre; indessendergleichen läßt sich ja, wenn nicht bei dieser Vorlage,

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