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Die Reichstagssession von 1879.
habe*), sowie ich merkte, daß es ein Abgeordneterwar, habe ich angenommen, daß ein Abgeordneter sichdurch ein gewisses Maß von Ehrgefühl gezwungen fühlenwird, aus Ritterlichkeit diejenige Gegenseitigkeit zu gewäh-ren, welche gesetzlich fehlt; da ich ihn nicht verklagen kann,wird er es vielleicht auch seinerseits nicht angemessen finden,obgleich sich das wohl nicht durchgehends bewähren wird.Wenn die Herren auf diese Blöße in unsrem Harnischerst aufmerksam werden, — ich glaube, sie haben es garnicht gewußt, daß sie gegen uns klagen können, sonstwürde es wohl schon geschehen sein. Wir stehen alsokeineswegs auf dem Fuße der Gleichheit, und diese Vor-lage ist gerade in dem Sinne des Herrn Abgeordneten vr.Lasker bestimmt, die Gleichheit einigermaßen, wenn nichtherzustellen, doch sich ihr anzunähern. Ich habe damals denVorwurf der Lüge gemeint, gegen jemand draußen, außer-halb des Hauses zu richten, und ihm habe ich ja, wenner mich verklagt, vor dem Richter Rede zu stehen; in-sofern glaube ich, hat der Herr Abgeordnete Lasker auchnicht recht, sich über den Ausdruck, den mein Herr Kol-lege (Staatssekretär vr. Friedberg) gebraucht zu habenscheint, „daß Gesetzvorlagen von oben kämen", zu be-schweren. Ich erkenne bescheiden an, sie kamen von unten.(Heiterkeit.)
*) Der Abgeordnete Lasker hatte darauf angespielt, daßFürst Bismarck in seiner Rede vom 17. September 1878 den social-demokratischen Abgeordneten Fritzsche der Lüge beschuldigt habe.Der Kanzler hatte sich geäußert, der Abgeordnete Bebel habe sichvon einem Herrn Fritzsche etwas aufbinden lassen und gefragt:„Wer ist Fritzsche?" Als man dem Fürsten zurief: „Er ist ja Ab-geordneter!", entschuldigte er sich: „Dann nehme ich es zurück, einAbgeordneter kann nicht lügen." Vgl. Band IX, III, 1.