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9 (1889) Verwaltungsreorganisation, Orientfrage, Socialistengesetz : 1877 - 1878
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Das Socialistengesetz von 1878.

ihr doch — da ist denn das Kriterium von Untergra-bung oder Umsturz hinzugefügt. Das klingt ja fast so,als ob andre, nicht soeialdemokratische Vereine, welchediesen Umsturz betreiben, dadurch ein Privilegium be-kommen sollten; es klingt außerdem so, als wenn diesesganze Gesetz, so notwendig und geboten wir es halten,doch der richtigen Grundlage entbehrt; denn wenn ichan die Thatsache glaube, daß die Bestrebungen, welchesocialdemokratische heißen, an und für sich schon alsUmsturz und Untergrabung anzusehen seien, so hättenwir kein Recht zu diesem Gesetz in dieser Ausschließlich-keit, in dieser Art von biU ot attainclor gegen eine be-stimmte Richtung; aber von dieser Einfachheit der Fas-sung hat vielleicht die Befürchtung abgehalten, daß mannicht klar feststellen könne, wer Socialdemokrat ist undwer nicht. Welche Tendenzen sind socialdemokratisch?Das ist eine Aengstlichkeit, die dem Richterstande an-gehört. Jeder Laie ist nicht zweifelhaft, welche Ab-geordneten socialdemokratisch sind, welche Zeitung social-demokratisch ist, wer socialdemokratisch gewählt hat,welcher Verein socialdemokratisch ist; wie kommt es, daßjetzt, da man dem Gesetz näher tritt, das Einfachste, derallen Leuten sonst verständliche Ausdruck jetzt zweifelhaftwird, daß blau nicht mehr blau, rot nicht mehr rot ist?Kein Mensch ist darüber im Zweifel, was und wersocialdemokratisch ist.

Meine Herren, ich bemerke indes nur beiläufig,vielleicht um eine Anknüpfung für die Zukunft zu haben:wenn Sie uns dieses Gesetz nicht in dem Maße geben,wie wir es brauchen, so gibt es ja darüber verschiedeneAbstufungen. Die eine ist die, daß wir es cmin bsnotioioinvsntarii annehmen, aber gleich dabei erklären: zur