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9 (1889) Verwaltungsreorganisation, Orientfrage, Socialistengesetz : 1877 - 1878
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Das Socialistengesetz und die parlamentarischen Parteien. 233

Gesetzes, das Sie uns geben sollen. Mein Bestrebenwird dahin gerichtet sein; deshalb aber muß ich vonIhnen ein Gesetz verlangen, in dem wir uns mit derErreichung des Zweckes ehrlich und ohne gewaltthätigeAuslegung bewegen können, denn ich bin fest entschlossen,über die loyale Ausführung des Gesetzes zu wachen.Haben Sie nicht das Vertrauen zu uns und speciell zumir, der ich im Reich die Hauptverantwortlichkeit trage,daß dieses Gesetz seinen Intentionen gemäß ausgeführtwerde, haben Sie die Befürchtung, daß wir es miß-brauchen werden, um uneingestandene Zwecke damit zuerreichen, kurz und gut, fürchten Sie sich mehr vor mirund vor der Anwendung des Gesetzes oder mehr vor denverbündeten Regierungen als vor den Socialdemokraten ja dann, meine Herren, weiß ich, was ich zu thunhabe, dann muß ich Personen Platz machen, zu denen Siemehr Vertrauen haben, oder die andre Mittel zur Be-kämpfung der Gefahr anwenden wollen, als ich nachmeinem politischen Urteil anzuwenden bereit bin.

Ich habe über Z 1 gesprochen, indem ich sage, daßich Vereine, die positive Zwecke verfolgen, die eingestau-den sind, deren Ziel möglich ist, nicht bekämpfe. Wennwir nicht hätten Brücken bauen wollen, von denen wirhofften, daß sie auch von den Herren, die einen Miß-brauch von seiten der Negierung fürchten, betreten wer-den würden, so würde nach meiner Ansicht der Z 1 sehrviel einfacher gefaßt werden können, er würde nach mei-ner Auffassung lediglich zu lauten gehabt haben: Vereine,in welchen socialdemokratische Tendenzen zu Tage treten,werden verboten. In der jetzigen Fassung, die ich nichtbekämpfe, denn sie ist die Fassung des Bundesrats, undwenn ich auch nicht dabei gewesen bin, so füge ich mich