Der Sitz des Stellvertreters für Elsaß-Lothringen. k73
nur am Hof, in repräsentativer Gesellschaft, aller nichtin Geschäften sahen, sondern daß alle Geschäfte schriftlichabgemacht wurden. Nun läßt sich ja die Wahl der Per-son so denken, daß dieselbe sich eines ganz ausnahms-meisen Vertrauens bei dem Träger der landesherrlichenRechte, Sr. Majestät dem Kaiser erfreut und die Kor-respondenzen deshalb seltener oder, wenn nicht seltener,doch ausreichend sind, um den mündlichen Verkehr voll-ständig und wirksam zu ersetzen. Aber ich bitte nur zuglauben, daß alle die Pläne, die mir von verschiedenenSeiten gebracht worden sind, Statthalterschaften zuetablieren, meines Erachtens die Sache nicht lösen, derLösung nicht um ein Haar breit näher bringen als heute.Ob der Beamte, der dort lebt und die Geschäfte führt,den - Titel Statthalter hat, ob er fürstlichen Standesoder ein gewöhnlicher Beamter ist, das kann in Bezugauf die geschäftliche Qualität vielleicht einen Unterschiedmachen, durchaus aber keinen in Bezug auf die zu über-windenden sachlichen Schwierigkeiten. Es bleibt immerdie Frage zu lösen, so lange nicht ein eigentlicher Lan-desherr in Elsaß residiert, was doch auch wieder seineSchwierigkeiten der Lösung und Herstellung hat — dieSchwierigkeit: wie korrespondiert der notwendig in Berlinresidierende Landesherr mit seinem dortigen Minister,oder wie stellt sich die Zufriedenheit und die Verwaltungdes Landes, wenn der Minister in Berlin wohnt? Wäredort ein Statthalter im landläufigen Sinne des Worts,so würde Se. Majestät der Kaiser doch nicht auf jedenEinfluß auf die Regierung verzichten können; es würdedoch irgend eine ministerielle Verantwortlichkeit herge-stellt werden müssen, deren Sitz immer entweder inStraßburg oder in Berlin sein müßte. Die Abwägung