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9 (1889) Verwaltungsreorganisation, Orientfrage, Socialistengesetz : 1877 - 1878
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Die Reichstagssession von 1878.

Ministerium für Elsaß-Lothringen in einer Person um-schlingt. Dabei kommt das Land oder der Reichskanzlerzu kurz, und der ganze Ausdruck des Regierungsgedan-kens wird ein unrichtiger, indem der faktische Schwer-punkt nicht da liegt, wo die Verantwortlichkeit gesuchtwird. Es wird ja dann also, wenn ich in diesem Be-streben fortfahre, auch die Frage zur Entscheidung kom-men, nicht ob, sondern in welcher Weise die ministerielleLeistung für Elsaß-Lothringen sich gestalten wird. DieSchwierigkeit ist die, daß Se. Majestät der Kaiser, derdie landesherrlichen Rechte im Namen der verbündetenRegierungen in Elsaß-Lothringen ausübt, die Residenznicht dauernd nach dem regierten Lande zu legen ver-mag und doch das Bedürfnis hat, von seinem Ministerfür Elsaß-Lothringen, oder wenn man sich dergleichenmehrere denkt, von seinen Ministern Vortrag zu erhalten.

Der Herr Vorredner irrt insofern thatsächlich, wenner sagt, daß ein Ministerium für Elsaß-Lothringen gegen-wärtig nicht vorhanden wäre, und daß es errichtet wer-den würde. Es ist vorhanden; es fragt sich nur: kannman es nach Straßburg verlegen, oder ist es notwendigan Berlin und an den Aufenthalt Sr. Majestät desKaisers gebunden? Ich will dieser Frage durchaus nichtzum Nachteil der Bestrebungen des Herrn Vorrednerspräjudizieren. Es hat ja seine großen Schwierigkeitenim Verkehr, wenn der Landesherr von dem verantwort-lichen Minister so getrennt ist, daß die mündlichen Vor-träge zu den Ausnahmen gehören, unmöglich ist es aberin keiner Weise. Wir haben in manchen deutschen Län-dern noch heute und nach der alten Dienstpragmatikfast überall die Einrichtung gehabt, daß die Ministerden Souverän von Angesicht zu Angesicht in der Regel