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9 (1889) Verwaltungsreorganisation, Orientfrage, Socialistengesetz : 1877 - 1878
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Anerkennung der partikularen Rechte.

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Grund vorhanden ist, und kann dem Ausdruck dafürRaum geben, obschon geschäftlich nichts dadurch geändertwird. Also gestatten Sie auch den Einzelregierungen,dieses Gefühl ihrer staatlichen Würde äußerlich durchdie Neichsfarben aufrecht zu erhalten, daß ihnen diepreußischen Farben nicht in dem Sinn vor Augen ge-rückt werden, in welchem jener Brief Sr. Majestät desKönigs von Bayern damals sehr richtig das Verhältnisdes Königs von Preußen von dem Verhältnis desdeutschen Kaisers unterschied.

Ich bin nicht in der Lage, augenblicklich weiter ein-gehende Aeußerungen über die Sache zu machen ohne Ge-fahr, daß ich bei der sehr ausgiebigen Auslassung von derletzten Verhandlung in Wiederholungen verfalle. Ichbitte um die Erlaubnis, bei einzelnen Punkten, die mirauffallen, meine Meinung vielleicht zu sagen, aber imallgemeinen die Bitte an das Haus zu richten, solcheAmendements, die nicht der Ausdruck einer ganz abso-luten und unbesiegbaren prinzipiellen Ueberzeugung sind,die ja niemand in sich zu ersticken vermag, fallen zu lassenund bei dieser Sache mehr als bei einer andern dasgute Sprichwort zu beherzigen: das Beste ist des Guten

Feind-selbst solche Amendements, die bloß, ich

will nicht darüber streiten, eine präzisere Fassung geben,gerade, weil sie weiter nichts geben. Ich bitte, in einemGesetz, welches in hohem Maße auf persönlicher Aus-legung beruhen wird, und wo eigentlich das Beste, um esfruchtbar zu machen, aus der freien Entschließung desKaisers wird hinzugethan werden müssen, es nicht mitdem Ausdruck so genau zu nehmen, und nicht, wo nichtunüberwindliche Gewissenshindernisse vorhanden sind, dieVorlage nochmals an den Bundesrat zurückzuverweisen. Es