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Die Reichstagssession von 1878.
der Umfang so groß, daß es daneben für einen Finanz-minister, der nun auch noch die Reichsfinanzen leitendim Auge behalten, ja sie leiten soll, nun noch die ganzeStellvertretung des Kanzlers zu übernehmen, eine Auf-gabe ist, die ihn zersplittert, und der er nicht überall ge-nügen kann.
Diesem Uebelstande, wenn er eintreten sollte, kannman auf zwei Wegen begegnen. Einmal, daß der stell-vertretende Kanzler dann jederzeit die Specialvertretungen,zu denen dieses Gesetz die Berechtigung gibt, ins Lebentreten läßt, die Nebenschachteln zumacht, seinem Augeentzieht und auf eigne Verantwortung so, wie es hierzugelassen ist, gehen läßt, und sich nur um die Gesamt-leitung und diejenigen Branchen bekümmert, die hierausgenommen sind. Das war der Fehler, den der HerrVorredner hervorhob, die Allsübung der Aufsichtsrechtedes Reichs betreffend, im Gegensatz zu den eigentlichenReichsverwaltungszweigen.
Nun, gerade bei dieser Ansicht tritt das Unbehagenein, das ein württembergischer, sächsischer Finanzministerempfindet, wenn er sich in Reichsangelegenheiten — odernennen wir den Justizminister — in Aufstchtsfragennicht an die Neichsinstanz, sondern an das königlichpreußische Justizministerium wenden müßte, und das dannnach der gesetzlichen Lage reskribierend nach Stuttgartund Dresden entscheidet. Das sind diese kleinen Gefühls-eindrücke, von denen wir alle nicht herunterkommenkönnen, — ich glaube, die Herren im Reichstag, wennsie in den eignen Busen greifen, auch nicht! Das Ge-fühl der Verletzung äußerer Würde kann in parlamen-tarischen Versammlungen, wie ich erfahreil habe, mituntersehr mächtig werden, ohne daß ein eigentlich praktischer