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9 (1889) Verwaltungsreorganisation, Orientfrage, Socialistengesetz : 1877 - 1878
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Die Reichstagssession von 1878.

schuldig, eine Reichsverrvaltung, die ihre Farben trägt,an die sie sich halten können, die zu ihrer Verfügungund im Dienst des Reiches ist, herzustellen; ich freuemich, daß im Bundesrat darüber Einstimmigkeit vor-handen war, daß in den Motiven die Bestimmung, daßdies in Bezug auf die Finanzen mit der Modifikation,die wir kennen, der Fall sein sollte, Ausnahme gefundenhat, daß nämlich der preußische Finanzminister wirklichder thatsächliche Leiter der gesamten Finanzen sein sollte,und daß darüber im Bundesrat Einstimmigkeit herrschte,und daß dieser Punkt gar keine Schwierigkeit und garkeine Diskussion gemacht hat. Es ist bei allen dieAussicht für die gemeinsame Finanzverwallung; wennsie fruchtbringend sein soll, ist es notwendig, mit demDualismus ein Ende zu machen, nach welchem jetzt dieindirekten Steuern von einer Finanzverwaltung, die di-rekten Steuern von 24, 25 andern versehen werden; istes notwendig, daß man da wenigstens eine Zusammen-schiebung soweit erreicht, wie sie durch die Hilfe despreußischen Finanzministers zu erreichen ist, der ja seiner-seits, was der Herr Vorredner ganz richtig ausführte, alleFreuden und Leiden eines Einzelstaats von preußischemStandpunkt aus mitfühlt und insofern die Interessen desEinzelstaats dem Deutschen Reich gegenüber auch zu ver-treten haben wird, während die Reichsinteressen bei demNeichsschatzsekretär — möchte ich ihn nennen — gegen-über den einzelnen Staaten daneben ihre Vertretungfinden. Wenn ich bei meinen früheren Aeußerungen dar-über in erster Linie den preußischen Finanzminister zu-gleich als den natürlichen und regelmäßigen Vertreterdes abwesenden oder behinderten Reichskanzlers bezeichnethabe, so hat das den Grund, daß dem preußischen