160
Die Neichstagssession von 1878.
Bedeutung einer Abbürdung der Geschäfte. Die ist zwarjetzt einigermaßen auch schon vorhanden; beispiels-weise in der Postverwaltung wiißte ich nicht, wie sichetwas ändern könnte. Außer monatlichen Uebersichten,um die ich den Herrn Chef, den Generalpostmeister, ge-beten habe, erfahre ich amtlich kaum etwas über denGang der Post, und so lange keine Klagen kommen,halte ich mich auch nicht für berufen, einzugreifen, alsobloß einen Akt der Herrschsucht auszuüben. Das istmein Bedürfnis nicht.
Ueber die selbständige Finanzabteilung habe ich be-reits gesprochen. Wie das Reichsjustizamt, das spätermeines Erachtens neben dem Finanzamt einzurichtendeReichsverwaltungsamt sich dazu stellen wird, — ja, meineHerren, da möchte ich vorschlagen, warten wir das inder praktischen Entwicklung ab. Grau ist alle Theorie,man kann eine bestimmte Schablone unmöglich aufstellen,die alle Fälle, welche bei diesen verwickelten Fragen ein-treten können, vorher erschöpft, sondern man muß dasGanze sich praktisch gestalten lassen und dann sehen, woetwa nachzuhelfen ist. Es ist das ja in unserm ganzenReichsleben und in der Entwicklung unsrer Gesetzgebungüberall der Fall gewesen. Ich habe mir vor acht Jahrennicht träumen lassen, daß ich noch einmal öffentlich er-klären würde, die Einrichtung des Neichskanzleramts alssolches habe ihre Zeit überlebt. Ich habe dieselbe da-mals für eine dauernde gehalten, und ich muß sagen:probieren geht über studieren.
Ich bitte Sie, diese Vorlage anzunehmen, so wiesie ist; sie mag zu weiteren Diskussionen Anlaß geben,das thut uns nichts; ich habe es nur mit Dank anzu-erkennen und hoffe und wünsche nur, daß die Diskussion