Druckschrift 
9 (1889) Verwaltungsreorganisation, Orientfrage, Socialistengesetz : 1877 - 1878
Entstehung
Seite
159
Einzelbild herunterladen
 

Die Stellvertretung des Reichskanzlers. 169

in England heutzutage die Politik durch den Premier-minister, ja mit dessen maßgebendem Votum entschie-den wird.

Die serner aufgeworfenen Fragen sind diejenigen,ob ein immerwährender, gewissermaßen ein eisernerStellvertreter von Hause aus für alle Fälle, oder oberst in Fällen der Vertretungsbedürfnisse der Vertreterernannt werden soll. Ich habe keine andre Alternativeals den zweiten Fall im Sinn gehabt. Ein immer-währender, ein eiserner Stellvertreter könnte nur derVicepräsident des preußischen Staatsministeriums sein.Nun braucht bloß der Fall einzutreteu, daß dieser mitdem Kanzler zugleich nach Kissingen gehen muß, dannist wieder keine zweifellose Möglichkeit der Vertretungvorhanden. Aber ich will das nicht einmal annehmen;er könnte auch aus augenblicklich sachlichen Gründenvielleicht nicht geeignet sein. Nehmen Sie an, daßzwischen ihm und dem Kanzler augenblicklich ein prin-zipieller Streit über die Entwicklung des Finanzwesensschwebt, und null geht der Kanzler auf Urlaub. Nichts-destoweniger muß er ihn zum Vertreter nehmen undes darauf ankommen lassen, ob er in seiner Abwesenheitseine Meinung durchführt oder nicht. Aber ich bin schondurch die Rücksicht auf Se. Majestät den Kaiser dazubestimmt, der das Recht hat, den Kanzler zu wählen,wo und wie er will, und daher muß ich auch im NamenSr. Majestät das Recht in Anspruch nehmen, sich denStellvertreter nach eignem Ermessen zu wühlen.

In den einzelnen Ressorts sind ja durch die Vorlagedie Stellvertreter gegeben, welche immer nur die be-teiligten Nessortchess sein können, und bei ihnen hat dieStellvertretung mit der Kontrasignatur ja zugleich die