Druckschrift 
9 (1889) Verwaltungsreorganisation, Orientfrage, Socialistengesetz : 1877 - 1878
Entstehung
Seite
152
Einzelbild herunterladen
 

182 Die Reichstagssession von 1878.

nicht denken, daß jemand die Verantwortung übernehmenwollte, eine zweifellose Verbesserung in unsrem ganzenwirtschaftlichen Leben darum hintanzustellen, weil einegewisse politische Klausel in einem der Reichsländer exi-stiert, die nicht nach seinem Sinn geregelt ist. Ich glaube,die Unthunlichkeit dafür würde ganz einleuchten, wennman den Spieß umkehrt und annimmt, die Negierungwollte ihrerseits die Besserung der wirtschaftlichen Lage,die Entwicklung von fruchtbringenden und zweckmäßigenSteuervorlagen davon abhängig machen, daß ihr ersteine politische Konzession gemacht, also z. B. in Bayerndas Steuerbewilligungsrecht vermindert würde. Wennsie verlangte: sobald in Bayern der Art. 109 der preußi-schen Verfassung*) eingeführt würde, dann würden wirdas und das thun, dann würden wir eine Gesetzesvor-lage machen können, wie man sie sich nur wünscht, —dann würde sich doch ein Schrei der Entrüstung gegeneine solche Regierung geltend machen. Wir sind nichtan Gegenseitigkeit der Behandlung gewöhnt. Also wirertragen das Analoge in Ruhe und setzen bloß ein de-mütiges uon P 088 MMI 8 entgegen. In diesem vitiösenZirkel wird eben ein Ausweg durch Vertrauen ge-sunden, werden können. Wenn man dieselben Personen,die hier in Gestalt des Kanzlers und des Finanzmini-sters Ihnen gegenübersitzen, im preußischen Landtagwiederfindet, so werden diese schwerlich in der Lage sein,

*) Artikel 109 der preußischen Verfassung lautet: Die be-stehenden Steuern und Abgaben werden forterhoben, und alle Be-stimmungen der bestehenden Gesetzbücher, einzelnen Gesetze und Ver-ordnungen, welche der gegenwärtigen Verfassung nicht zuwider-laufen, bleiben in Kraft, bis sie durch ein Gesetz abgeändertwerden.