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9 (1889) Verwaltungsreorganisation, Orientfrage, Socialistengesetz : 1877 - 1878
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151
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Die Stellvertretung des Reichskanzlers. 151

wahren müssen. Die Revision und Abänderung derpreußischen Einrichtungen steht dem preußischen Land-tage zu; sie wird aber da auch ganz unzweifelhaft indem gewollten Wege erfolgen. Ich weiß gar nicht, wieman sich die Sache anders denken könnte, wenn Preußenjetzt mit einemmal über sein Budget hinaus 60 Mil-lionen mehr bekäme; wenn es dann nicht den Weg be-schritte, der von den darüber sprechenden Herren ge-wünscht ist, so müßte man ja voraussetzen, daß ein immedizinischen Sinne geisteskrankes Ministerium in Preußenregierte. Was soll denn Preußen mit dem Gelde machen?Es kann es doch nicht vergraben, auch nicht verschenken,es muß in irgend einer Weise darüber bestimmt werden!Nun kann die preußische Regierung ohne die Einwilligungdes Landtages auch nicht über einen einzigen Thalerbestimmen. Es wird also der ganz natürliche und not-wendige Fall eintreten, daß die preußische Regierung demLandtag den Vorschlag macht, so und so viel Steuernan die Provinzen, Kreise und Gemeinden abzuschreiben,so und so viel Steuern nachzulassen, weil sie entbehrlichsind. Ich begreife gar nicht, wie etwas andres geschehenkönnte, und wie man nicht das volle Vertrauen zu derpreußischen Regierung, zu dem preußischen Landtage habenkann, daß er diese ros cioirwstioo, bei sich verständig undganz befriedigend ordnet. Wenn allerdings die Verbesse-rung der Reichssteuern davon abhängig bleiben sollte,wenn die Herstellung eines Zustandes, in welchem dasgesamte Steuerbündel leichter zu tragen ist als bisher,davon abhängig gemacht werden sollte, daß vorher ge-wisse politische Bedingungen erfüllt werden, dann werdenwir uns in einem vitiöseu Zirkel befinden und nicht da-zu kommen. (Sehr richtig!) Ich kann mir aber doch