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9 (1889) Verwaltungsreorganisation, Orientfrage, Socialistengesetz : 1877 - 1878
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Die Reichstagssession von 1878.

Finanzministers vertreten mußte/ dieselben Kämpfe undSchwierigkeiten, die früher zwischen dem preußischenFinanzminister und Kriegsminister waren, sich auf michübertrugen, aber ich glaube, doch nicht auf den zehntenTeil des Volumens und der Schärfe anschwolleu, wiees in früheren Budgetjahren in Preußen der Fall war.

Wenn sich dort diese Einrichtung bewährt hat, war-um soll es nicht möglich sein, für verfassungsmäßig zu-lässig halte ich es jedenfalls, daß durch innere Dienst-abmachung der — nennen wir ihn Staatssekretär desReichsfinanzamts in Beziehung zum preußischen Finanz-minister gestellt wird? Ich bin darüber nach außen hinniemandem verantwortlich. Wenn ich den Finanz-, odernennen mir ihn zur Unterscheidung 'mal Schatzsekretär,bitte, mir nie erhebliche Sachen, Gesetzgebungssacheu,vorzulegen, wenn er nicht die Unterschrift des preußischenFinanzministers dazu mitbringt; wenn ich ferner mitdem preußischen Finanzminister verabrede, daß wir unsbeide einer von mir erbetenen kaiserlichen und königlichenVerordnung unterwerfen, wonach ebenso wie in Mili-tärfragen auch auf dem Gebiete der Finanzen SeinerMajestät nur das vorgelegt werden soll, was der Finanz-minister sanktioniert hat oder worüber wir beide unsgeeinigt haben, ich glaube, daß Sie daun ohne Ver-fassungsverletzung, ohne Schwierigkeit, einen allerdingsnur auf königlicher Verordnung basierten Reichsfinanz-minister besitzen; aber auf königlicher Verordnung be-ruhen die Ernennungen aller Minister, der König kannsie bekanntlich jeden Tag entlassen und wechseln.

Das ist meines Erachtens die wesentlichste Verant-wortung, die ich in der Richtung des hier Gewünschten gegen-wärtig leisten kann und gegenwärtig anstrebe, aber ich glaube