Die Stellvertretung des Reichskanzlers. 147
nur mit der gemeinschaftlichen Unterschrift des Kanzlersund des Kriegsministers dem Kaiser, damaligen Königvon Preußen, vorgelegt werden sollten, um auf dieseWeise uicht nur in erster Linie dem Kanzler, sondern inentscheidender Linie dem Kaiser die Ueberzeugung zu ge-währen, daß dieser Bericht vom Kriegsminister selbststän-dig geprüft war, daß derselbe verbunden war, seine Ver-antwortlichkeit durch Unterschrift zu übernehmen und denText eines Ordre-Entwurss durch seine Mitunterschrift zusanktionieren. Nun ist es ja richtig, daß dadurch derKriegsminister dem Reichstag gegenüber keine Verant-wortung schriftlich übernahm. Aber hat Ihnen die-selbe jemals gefehlt, wenn das Militärbudget diskutiertwurde? Sind Sie nicht in der Lage gewesen, sich audie Persoil des Kriegsministers und nur an die seinigeohne Konkurrenz des Kanzlers jederzeit mit dem vollenBewußtsein, daß er Ihnen Rede und Antwort stehe,halten zu können? Es hat dieses Mittel dahin geführt,daß ein so schwieriges und wegen seiner Selbständigkeitsehr empfindliches Departement wie das Kriegsministerium,an dessen Spitze ein Herr stand, der am allerwenigstellgeneigt war, sich, wie man sagt, die Butter vom Brotnehmen zu lassen, der Feldmarschall Graf Roon, — daßgerade diese Verwaltung ohne alle.Schmierigkeit sich glattentwickelt hat, sich auch bereitwillig an allen Erlebnissenim Bilndesrat, im ganzen Reichsleben beteiligt hat, wah-rend die andern Minister gar nicht mehr hineingekommeusind und den Bundesrat trocken gelegt haben. Und da-bei kann ich nicht sagen, daß jemals ein ernstlicher, prin-cipieller Streit zwischen dem Kriegsminisierium und mirin der ganzen Zeit gewesen sei, es sei denn in einzelnenFinanzfragen, wo ja natürlich, da ich die vioos des