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Die Reichstagssession von 1878.
sende Geschäftsleben hineinzieht als bei uns, so wird mansich sagen, daß jemand, der alle Ressorts eines Landesvon 1 ^2 Millionen Einwohnern vertreten muß, das nichtals Nebenamt thuu kann. Mein Bedürfnis war dasLoskommen von dieser Aufgabe auf dem Wege der Ge-setzgebung, durch ein Gesetz, welches erklärt, es brauchtnicht der Kanzler, es kann ein selbständiger Ministerandrer Art sein, der ein weitläufiges und schwierigesAmt versieht; ich habe es versucht und den Weg nichtgangbar gesunden. Auf diesem Gebiet würde ich deshalbeiner vollen Stellvertretung bedürfen, auch dann, wennich nicht beurlaubt und nicht in meinen übrigen Geschäftenbehindert bin, und würde sie bei Sr. Majestät dem Kaiservon Hause aus beantragen.
Die Specialvertretung ist ferner eine Notwendigkeit,wenn man die ganz eigentümlichen Beziehungen desAuswärtigen Amtes zu allen übrigen Ministerien insAuge faßt. Meines Erachtens soll der jedesmalige Ge-samtvertreter des Kanzlers jederzeit derselbe sein, derden Ministerpräsidenten im preußischen Ministerium ver-tritt. Wenn überhaupt die Notwendigkeit, die Zweck-mäßigkeit Vorgelegen hat, daß der Posten eines Reichs-kanzlers und der Posten eines preußischen Ministerpräsi-denten in derselben Hand sei; wenn ich mich durchEnthaltung während eines Jahres von der Annahmepreußischer Geschäfte davon überzeugt habe, daß diesabsolut notwendig ist, nicht weil der preußische Einflußaus das Reich verloren geht, sondern weil der deutscheEinfluß auf Preußen verloren geht, weil die Vertretungdes Reichs in Preußen eine so starke sein muß, wie sienur der leitende Minister und nicht ein beisitzenderMinister ohne Ressort ausüben kann. Deshalb bin