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9 (1889) Verwaltungsreorganisation, Orientfrage, Socialistengesetz : 1877 - 1878
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Die Stellvertretung des Reichskanzlers.

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wollte dem ersten Satz der Vorlage, der Gesamtver-tretung, zustimmen, weil er sie für notwendig hielt, erhat aber im Eingang seiner Rede nachgewiesen, daß sieeigentlich schon bestünde*). Er war in dieser Beziehungausnahmsweise derselben Meinung wie ich (Heiterkeit)und wollte also etwas bewilligen, was ich nach seinerMeinung schon habe, was er aber für notwendig hielt.Dagegen das zweite wollte er ablehnen, allein ich binüberzeugt, daß es bei dem guten Willen bleiben und dieMehrheit des Reichstages es bewilligen wird. Ich willden Bedarf einer Vertretung im einzelnen gar nicht mitder Notwendigkeit einer Geschäftserleichterung motivieren,ich will ihn nur aus dem Mechanismus der Beziehungender einzelnen Ressorts zu einander und zur Gesamtver-tretung motivieren. Unter den einzelnen Ressorts befindetsich zuerst dasjenige, welches am meisten Kontrasignaturenmacht, Elsaß-Lothringen. Das Vertrauen des Reichs-tages hat mich seiner Zeit als Reichskanzler mit derAufgabe beehrt, auch Minister für Elsaß-Lothringen zusein. Diese Aufgabe vermag ich neben den andern nichtzu leisten, sie ist an und für sich eine solche, welche dieThätigkeit eines einzelnen geschäftskundigen und gesundenMannes vollständig absorbiert; wenn inan bedenkt, daßes sich um ein Land von Ills Millionen Einwohnernhandelt, mit eigentümlichen neuen und gespannten Ver-hältnissen, und mit einer Gesetzgebung, welche die mini-sterielle und königliche Gewalt viel weiter in das lau-

Abgeordneter Windthorst hatte geäußert: Ich bin der An-sicht, daß, wenn der Kaiser das Recht hat, den Reichskanzlerdauernd zu ernennen, ihm auch das Recht nicht abgesprochenwerden kann, für zeitweilige Verhinderung einen Stellvertretermit voller Verantwortlichkeit zu ernennen.