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9 (1889) Verwaltungsreorganisation, Orientfrage, Socialistengesetz : 1877 - 1878
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Die Reichstagssession von 1878.

revision. Denn ich würde es bedauern, wenn eine sojunge und recht mühsam zur Welt gekommene Verfassung— sie ist in der jetzigen Gestalt sechs Jahre alt, undwenn wir auf ihren ersten Ursprung zurückgehen, dochhöchstens zehn — nun von neuem tüuciitus revidiertwerden müßte. Ich bin wohl berechtigt, zu sagen: vonGrund aus; denn es würde sich um ein Erschüttern derFundamente handeln, die behufs der Machtverteilungzwischen den Regierungen, dem Reich und dem Reichs-tag gelegt worden sind. Die Erinnerung an die ver-geblichen Versuche, die wir in Frankfurt a. M. voreinem Menschenalter gemacht haben, um theoretisch dieSache richtig zu erledigen — die Erinnerung daran undan die Neuheit der Einrichtungen, an die Eigentümlich-keit der Vergangenheit, an die mehr oder weniger ge-waltthätige Art, in der sie zum Teil beseitigt wurde,sollte meines Erachtens jeden abhalten, an diesen Funda-menten zu oft zu rühren und im Jnlande oder Aus-lande die Hoffnung, oder Befürchtung zu erregen, daßdiese Verfassung, die jetzt dem Deutschen Reich das Maßvon Einheit gibt, das es seit Jahrhunderten nicht ge-habt hat, jeden Augenblick in ihren Grundlagen an-gegriffen, erschüttert werden und zu der Frage Anlaßgeben könnte: ist die Einzelregierung an eine modifizierteVerfassung, die ihr aufgedrungen wird, noch in demselbenMaße sich zu halten moralisch verpflichtet, wenn Ge-legenheit und Versuchung an sie herantritt, wie sie esursprünglich war? Das ist der Grund, warum ich michfreue, daß die kritischen Reden, zu denen eben die Ver-fassung den Stoff hergegeben hat, sich nicht in bestimmteAnträge auf Aenderung oder Revision der Verfassungverkörpert haben. Das Reden an und für sich über der-