Die Kollegialität im Ministerium. 3 t
befand, die Reden des Herrn Abgeordneten gelesen undgeglaubt, daß sie wie gewöhnlich maßgebend sein würdenund er sich durch eine Majorität in seinen Ueberzeugun-gen gedeckt finden würde. Ich erinnere mich noch, daßmir namentlich die Ziffer aufsiel, die er angab, die Ver-tagungskosten würden, wenn der Landtag inzwischen nichtgeschlossen würde, sich auf eine halbe Million Mark be-laufen, und daß ich mir damals ausrechnete, daß diesnach dem von mir angenommenen Betrag an Diätenungefähr 84 Tage decken würde, und daß vom 6., 7.Februar an gerechnet, die 84 Tage etwa mit Ende Aprilablaufen würden. (Heiterkeit.)
Es war außerdem in den Reden des Herrn Abge-ordneten zu drei Malen angeführt:
Wenn wir unmittelbar nach Ostern eine Nach-session in Aussicht nehmen, so können wir in zweiterund dritter Lesung jetzt das, Gesetz abschließen, und dasHerrenhaus ist geschüftsordnungsmäßig in der Lage,während dieser drei Monate die Vorberatung diesesGesetzes nach seiner Bequemlichkeit zu regeln. — Alsokommen wir nach Ostern zusammen,heißt es an einer andern Stelle:ohne daß der Reichstag zusammen ist. Beieinigem gutem Willen läßt sich die Sache arrangierenund besonders, wenn man die Gesetzgebung zu Hilfenimmt, würden wir sehr leicht in der Lage sein, beiFortsetzung der Session uachOstern, welche höchstensvierzehn Tage dauern möchte, die Gesetze zu erledigen.
Es kommt an einer andern Stelle nochmals dieAeußerung:
Wir würden unter Umständen unmittelbar nachOstern fertig sein.