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9 (1889) Verwaltungsreorganisation, Orientfrage, Socialistengesetz : 1877 - 1878
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22 Die Neuorganisation des preuß. Ministeriums 187778.

Vorlage aber die dringendste Abhülfe zu schaffen, obwir nach der Auslegung, die der Artikel 45 der Ver-fassung, daß dem Könige die Exekutivgewalt und dieErnennung der Minister zusteht, daß überhaupt zu derGültigkeit von Anordnungen die Kontrasignatur einesMinisters erforderlich ist, aber nicht eines bestimmtenich will alle diese juristischen Fragen nicht untersuchen;denn Kompetenzfragen führen zu Streitigkeiten, und ichwünsche, meine Herren, diese Frage in Uebereinstimmungmit Ihnen zu erledigen und nicht ein Konfliktsobjektdarin zu schaffen; aber erledigen müssen wir sie, wenigstensich muß sie erledigen, oder ich kann nicht mit gutemGewissen in meinem Posten bleiben. Die Möglichkeit, siezu erledigen, auch wenn Sie uns die Mittel zur Be-soldung eines neuen Ministers versagen, die Möglichkeitist thatsächlich vorhanden, ohne Anlaß zu einer juristischenMeinungsverschiedenheit oder gar zu einem Konflikte zugeben. Ich will das Mittel hier nicht besprechen undmöchte nicht auf diesen Ausweg gedrängt werden, aberich werde mich ihm nicht versagen können, wenn ich durchLandtagsbeschluß in die Lage versetzt werde, auf an-dern: Wege die Sache nicht erledigen zu können. (Be-wegung. Hört!)

Meine Herren, rufen Sie nicht: Hört! es ist dasetwas für Sie ganz Unschädliches und Gerechtes, was ichvorhabe.

Der Herr Vorredner hat über die Zweckmäßigkeitim ganzen kein abfälliges Urteil gefällt, aber doch einigeration68 ckubitancli angeregt; er hat gemeint, daß, wennman die Berechtigung, welche die verschiedenen Gesetze demHandelsminister beilegen, nun auf einen Eisenbahnministerübertragen wolle, dies einmal gesetzlich unzulässig sei.