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9 (1889) Verwaltungsreorganisation, Orientfrage, Socialistengesetz : 1877 - 1878
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Teilung des Handelsministeriums.

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indem in vielen Gesetzen der Handelsminister als kom-petent genannt sei; ich weiß eigentlich nicht, ob wirgenau genommen einen „Handelsminister" haben. Wirhaben einen Minister für Handel, Gewerbe und Bauten;ich glaube, so lautet der Titel, ich weiß nicht, ob dieserTitel in deir einzelnen Gesetzen überall wiederholt ist,ich bin auf diese Bedenken nicht gekommen, indes, wenner Handelsminister heißt, so ist dies nur eine Frage desNamens; es kommt nur darauf an, welchen von beidenwir Handelsminister nennen wollen, und welchen Ministerwir anders nennen; es ist auch nicht ausgeschlossen, daßwir zwei Handelsminister haben, so gut wir lange Zeitzwei Justizminister nebeneinander gehabt haben; undaußerdem ist doch das, glaube ich, gerade ein etwasspeziöser Grund, denn die ratio des Gesetzes geht dochnur dahin, daß derjenige gemeint ist, der diese Befugnisin dem betreffenden Ministerium fand, und wenn dasMinisterium auch geteilt wird, so glaube ich doch, daßwir da nicht jedem einzelnen Gesetz nachzuspüren haben,und durch alle Stadien der Gesetzgebung zu ändern haben,sondern daß das selbstverständlich ist, und daß selbst diebuchstäbliche Genauigkeit der preußischen Richter darinkein wesentliches Bedenken finden wird.

Wenn nun die Interessen des Handels gerade da-durch geschädigt oder gegen Einwirkung eines Eisenbahn-ministers nicht hinreichend geschützt sein sollen, daß derHauptmandatar für Handel und Gewerbe, der Handels-minister, nicht zugleich der Vertreter der Eisenbahnen ist,wie der Herr Abgeordnete Miqnel annahm, so kann ichdas nicht zugeben; Sie müssen sich vielmehr vergegen-wärtigen, daß der Handelsminister dem abgezweigtenEisenbahnminister ganz selbständig, abgelöst von den