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9 (1889) Verwaltungsreorganisation, Orientfrage, Socialistengesetz : 1877 - 1878
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14 Die Neuorganisation des preuß. Ministeriums 1877 78 .

schlossene Reichsstellvertretungsgesetz") überhaupt zu einerWahrheit werden soll, wenn die Reform im Finanz-wesen durch näheres Aneinanderschließen der preußischenund der Reichsverwaltung verwirklicht werden soll, weilich dann zweifle, daß bei diesem Umfang der finanz-ministeriellen Geschäfte auch selbst nach Abtretung derDomänen und Forsten der Finanzminister die nötige Zeitund Arbeitskraft haben werde, um das Ministerpräsidiumund neben demselben die gesamten Geschäfte des Reichs-kanzlers zu vertreten.

In früheren Zeiten mögen die Geschäfte des Finanz-ministeriums weniger umfänglich gewesen sein oder we-niger Arbeit erfordert haben, denn die Zeit, die ich vor1866 mit meinen finanzministeriellen Kollegen verlebthabe, hat mir nicht den Eindruck gemacht, als ob siedamals mit Arbeit überlastet gewesen wären. Die finanz-ministerielle Maschine, wenn ich sie ohne kränkende Neben-bedeutung so nennen darf, ist so vorzüglich organisiert,arbeitet bei der geschulten Durchbildung ihrer sämtlichenOrgane so sicher, daß ein Finanzminister, der einen wei-teren Ehrgeiz nicht hat, sich mit dem Unterschreiben derConcepte und Munda jahrelang über Wasser haltenkann (Heiterkeit), ohne daß ein Mangel an Thätigkeit,ja selbst ein Mangel an Beruf für das Amt, welcheser übernommen hat, sehr auffällig in der Oeffentlichkeitbekannt wird. Aber jetzt muß ich sagen, halte ich eskaum für möglich, daß der Finanzminister, der eigentlichder natürliche stellvertretende Vorsitzende in Preußenwegen der durchgreifenden Beschaffenheit seines Ressorts

*) Das Stellvertretungsgesetz für den Reichskanzler war vomReichstage am 11. März angenommen worden.