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Der preußische Landtag 1868—70.
Hoheit den Kurfürsten im Vergleich mit dem gegen denKönig Georg ein besonders strenges wäre, indem wenigerBeschwerdepunkte gegen den Kurfürsten vorlägen. Ichkann diese Ansicht nicht teilen. Ich würde sie teilen,wenn es sich um eine Konfiskation des Vermögens handelte.Es handelt sich aber nur um eine Maßregel, deren Folgenjederzeit beseitigt werden können, wenn Se. KöniglicheHoheit der Kurfürst solche Bürgschaften gibt, welche diegesetzgebende Gewalt in Preußen davon überzeugen, daßeine Wiederholung des bisher Erlebten nicht zu befürchtensteht. Mir scheint, daß im Gegenteil der Fall des Kur-fürsten von Hessen noch einfacher liegt, als der des Köngsvon Hannover: beide Herren haben sich von den ge-schlossenen Verträgen losgesagt, der König Georg durchHandlungen, der Kurfürst von Hessen durch ausdrücklicheErklärungen, die schriftlich vorliegen, die amtlich durchmeine Vermittelung an Se. Majestät den König gerichtetsind, durch das bekannte an alle europäischen Regierungengerichtete Manifest.
Ich darf dieses als bekannt voraussetzcn, obschonich mich nicht erinnere, daß es in den Kommissions-Be-richten des Hauses gedruckt gewesen wäre, es ist dazu zulang. Es enthält die heftigste und beleidigendste Kritikder Politik der preußischen Regierung und schließt mitder Aufforderung der europäischen Mächte, an die es ge-richtet ist, durch thatkräftigen Beistand den Kurfürsten wiederin seine Länder einzusetzen, also die Provinz Hessen vompreußischen Staate wieder loszureißen.
Ich sehe dieses Manifest als eine unmittelbare Be-teiligung des Kurfürsten an den bedauerlichen Agitationeneiner Presse an, deren Thätigkeit daraus gerichtet ist, deneuropäischen Frieden und besonders den Frieden Deutsch-