Die Immunität der Abgeordneten.
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Ich begrüße den Antrag, weil er von einer Seitekommt, von der er kommt als ein Beweis fortschreiten-den Vertrauens auf die Art, wie die Bundesinstitutionensich entwickeln werden. Wenn ich mich nicht irre, sowar man bei Beratung der Verfassung nicht ganz zweifel-los über das Maß der Einwirkung, welches man derBundesgesetzgebnng auf die Landesverfassungen beilegensollte. Man war nicht ganz frei von der Besorgnis,daß diese Versammlung unter Umständen eine Zusam-mensetzung haben könnte, welche die Möglichkeit einerAnnäherung an die „Karlsbader Beschlüsse" nicht ganzausschlösse. Man fürchtete, der Spieß, den sie jetzt ge-brauchen, könne unter Umständen auch einmal umgedrehtwerden. Ich freue mich, daß die Herren von dieserBefürchtung geheilt sind und diesen Antrag stellen, undso lange ich an dieser Stelle stehe, hoffe ich, sollen Siesich auch in diesem Vertrauen nicht täuschen. Was meineStellung zum materiellen Inhalt des Antrages selberbetrifft, so habe ich mich schon öfters und auch an dieserStelle darüber auszusprechen Gelegenheit gehabt. Ichhalte es im ganzen für keine Wohlthat, wenn ein Teilunsrer Mitbürger mit dem Rechte begabt wird, in ge-wissen Räumen und bei gewissen Gelegenheiten dieandern zu beleidigen, ohne daß diese dafür Nemedurnehmen können. Ich halte die Annahme des Antragesan sich für ein Uebel, aber für ein solches, welches ichunter Umständen in Kauf nehme für einen höherenPreis, für den Preis des inneren Friedens in einemgroßen Lande.
Ich würde es noch lieber sehen, wenn der Antragsich in der Art modifizierte, wie er im zweitgrößtenLande des Bundes , in Sachsen, besteht, wo die Rede-