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Die Landtagssession 1867—68.
Regierung ihr in Bezug auf die hannoversche Angelegen-heit bis zum 1. Oktober v. I. übertragen. Wir habensie bona tiäa als solche geführt, wir haben das hanno-versche Budget reguliert, wie es uns gut schien, ohnejemand zu fragen und mit demselben Rechte, mit demwir dort hunderttausend Thaler oder eine Million mehroder weniger für den einen oder andern Zweck verwen-den konnten, konnten wir auch unsrer Ueberzeugung nachdie hannoverschen Bestände verwenden, namentlich die-jenigen, die König Georg mit sich genommen hatte, unddie wohl das allerbeguemste Ausgleichungsmittel zu dieserFrage geboten hätten, wenn wir dies irgendwie der ver-fassungsmäßigen Kognition des preußischen Landtageshätten definitiv entziehen wollen. Daß wir zu diesemAuskunftsmittel nicht griffen, sondern uns an der preußi-schen Anleihe vergriffen, das hat der Herr Vorrednersehr richtig als eine Finanzmaßrcgel bezeichnet; ob eseine kleinliche ist, wie er, glaube ich, andeutete, lasse ichdahingestellt sein. Für mich genügt es, daß mein Kol-lege, der Herr Finanzminister, diesen Modus vorzog,indem ich den andern Unterschied, ob wir die Mittel zudem Vertrage — wenn wir einmal zu dem Abschlußberechtigt waren, und die Mittel besaßen, die Zahlungaußerhalb der preußischen Anleihe zu leisten — ob wirdiese Mittel aus dem einen oder dem andern Topfegriffen, habe ich, allerdings mit Unrecht wie ich jetztsehe, für einen so kleinlichen gehalten, daß ich glaubte,der Landtag würde darauf nicht zurückkommen, sonderndafür leicht und bereit eine Indemnität geben, um aufdiese Weise die Sache zum Abschluß zu bringen. Voneiner Pression kann daher auch in keiner Weise die Redesein, und ich finde, der Herr Vorredner ist nicht von