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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
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Soll Preußen seine dipl. Vertretung a.d. Bund übertrage»? 65

diese oder jene Maßregel vorzuschlagen, entwickeln zulassen, um vielleicht durch einen Agenten dieser Negierung,der unfern Gründen nicht zugänglich ist, an das Vor-gesetzte Ministerium oder an dessen Souverän appellierenzu können? Welche Mittel bleiben uns dann, wenn dieseGesandten in Wegfall kommen? Das häufig schon jetztin Anwendung gebrachte, aber nicht in allen Geschäftenausreichende Verfahren, daß wir direkt an die Negierungschreiben und schriftlich unsre Wünsche auseinandersetzen;es hat das nicht dieselbe Wirkung, als wenn wir einenGesandten an Ort und Stelle haben. Dieser ist imstände, sich zu dem Souverän zu begeben und für unsreSache zu plaidieren, und er wird dies mit mehr Eiferthun, als der Vertreter der andern Negierung, denman hier zeitweise im Bundesrate hat, und der vielleichtseinerseits andrer Ansicht ist. Jedenfalls ist unsre Ver-tretung beispielsweise bei der oldenbupgischen Regierung,wenn sie durch ein preußisches Organ geübt wird,namentlich in solchen Fällen, wo es darauf aukommt,Oldenburg zu überreden, unsrer abweichenden Meinungbeizutreteu. Wir bedürfen eines solchen ständigen Or-ganes meines Erachtens geschäftlich ganz notwendig undwerden es immer brauchen; und je lebhafter der Bundes-verkehr sich entwickelt, desto stärker wird das Bedürfnisdesselben hervortreten. Wir haben deshalb nicht bloßan einzelnen Stellen, die gerade als Residenzen dieserGesandtschaften sich kennzeichnen, Gesandte akkreditiert,sondern das ganze Gebiet des Norddeutschen Bundes istdurch Akkreditive, wenn ich mich so ausdrücken darf, ge-deckt — es gibt keine Bundesregierung, bei der nichtein Agent der Negierung oder Sr. Majestät des Königsakkreditiert wäre.

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