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3 (1886) Die Begründung des Norddeutschen Bundes : 1866 - 1867
Entstehung
Seite
233
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Die Proklamierung der Bundesverfassung. 233

nach Maßgabe der in den einzelnen Ländern be-stehenden Verfassungen zur gesetzlichen Geltungbringen würden.

Ein Abdruck der bei der Schlußberatung vondem Reichstage gefaßten Beschlüsse soll dem Protokollbeigeheftet werden.

Dieses sofort aufgenommene Protokoll ist vor-gelesen, genehmigt und wie folgt unterschriebenworden."

Es folgen die Unterschriften derselben Herren, dieich anfangs genannt habe. Infolgedessen erkläre ich aufGrund der Machtvollkommenheit, welche die verbündetenRegierungen Sr. Majestät dem Könige von Preußenübertragen haben und aus Grund der Vollmacht, welcheSe. Majestät der König mir zu diesem Behufs erteilthat, die Verfassung des Norddeutschen Bundes, so wiesie aus der Beratung des Reichstages hcrvorgcgangenist, für angenommen durch die zu dem NorddeutschenBunde verbündeten Regierungen! (Lebhaftes Bravo!)

Zur Beurkundung dessen erlaube ich mir, das Proto-koll der gestrigen Sitzung der Bevollmächtigten derBundesregierungen in beglaubigter Abschrift dem Prä-sidio des Hauses zu überreichen.

Ferner habe ich die Ehre, dem hohen Hause eineBotschaft Sr. Majestät des Königs, meines aller-gnädigsten Herrn, zu verlesen. (Das Haus erhebt sich.)

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König vonPreußen u. s. w., thun kund und fügen hiermitzu wissen, daß Wir beabsichtigen, die Sitzungen desReichstages des Norddeutschen Bundes am Mittwoch,dem 17. d. M., im Namen der verbündeten Regie-rungen zu schließen.