232
Der konstituierende Reichstag. 1867.
^für Hessen und bei Rhein: Hofmann;
V„ Mecklenburg-Schwerin: v. Oertzen;
„ Sachsen-Weimar: Freiherr v. Watzdorf;
Mecklenburg-Strelitz: v. Bülow;
„ Oldenburg: v. Rössing;v„ Braunschweig: o. Liebe;
Sachsen-Meiningen: Freiherr v. Krosigk;Sachsen-Altenburg: Graf v. Ben st;
><, Sachsen-Koburg-Gotha: Freiherr v. Seebach;> „ Anhalt: Graf v. Beuft;
>„ Schwarzburg-Rudolstadt: v. Bertrab;
Schwarzburg-Sondershausen: Graf v. Beuft;
. „ Waldeck: Klapp;
„ Neuß älterer Linie: Herrmann;
„ Neuß jüngerer Linie: v. Harbou;v„ Schaumburg-Lippe: Höcker;
„ Lippe: v. Oheimb;
Lübeck: Or. Curtius;-v„ Bremen: Gildemeister;r„ Hamburg: vr. Kirchenpauer.
Das Protokoll führte der Wirkliche LegationsratBücher. Gegenstand der Beratung waren die vondem Reichstage in der Schlußberatung gefaßten Be-schlüsse über den Entwurf der Bundesverfassung. DieHerren Kommissarien waren einstimmig dahin:
Den Verfassungsentwnrf, wie er ausder Schlußberatung des Reichstages her-vorgegangen ist, anzunehmen, (Bravo!)und ersuchten den Herrn Vorsitzenden,davon den Reichstag in Kenntnis zu setzeu mitdem Hinzufügen, daß die hohen verbündeten Re-gierungen die Bundesverfassung in dieser Gestalt