Die Diäten u. Reisekosten der Neichstagsabgeordneien. 211
die unter Umständen bei dem besten Willen außer ständesein kann, ihr zu genügen.
Das Amendement Braun wurde mit 136 gegen 120 Stimmenab gelehnt.
15. Die Diäten und Reisekosten -er Reichstago-abgeordneten.
30. März bis 16. April 1867.
Zu Artikel 29 des Verfassungsentwurfs: „Die Mitglieder desReichstages dürfen als solche keine Besoldung oder Entschädigungbeziehen," gab der Präsident der Bundeskommissarien in der 23.Sitzung am 30. März nachstehende Erklärung ab:
Ich habe im Namen und im Aufträge der hohenverbündeten Regierungen zu erklären, daß dieselbenglauben, sich aus eine Bewilligung oder Zulas-sung von Diäten unter keinen Umständen ein-lassen zu können. Die Regierungen bitten vielmehr diehohe Versammlung, die Entscheidung dieser Frage demWege der Gesetzgebung demnächst zu überlassen, nachdemman im stände gewesen sein wird, beruhigende Erfah-rungen über die Wirkungen eines bisher noch wenigerprobten Wahlgesetzes zu sammeln.
Nachdem sich der königlich sächsische Bundeskommissar Ministerv. Friesen ebenfalls ablehnend zu der Diätenfrage geäußert hatte,nahm Graf Bismarck nochmals das Wort:
Da bereits ein Schlußantrag vorliegt, so erlaubeich mir für den Fall, daß derselbe angenommen werdensollte, ein Mißverständnis zu berichtigen, das, wie mirprivatim gesagt worden ist, durch meine Worte vorhin sichim Schoß der Versammlung erzeugt hat. Ich habe nichtsagen wollen, man könne jetzt den Artikel der Verfassungstreichen, und die ganze Frage, ob ja oder nein, durchdie Gesetzgebung später regulieren, — sondern ich habe