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3 (1886) Die Begründung des Norddeutschen Bundes : 1866 - 1867
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209
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Die Gegenwart des Bundeskanzlers im Reichstage. 209

rich IV. nachzulesen, was Heinrich Percp für einen Ein-druck hatte, als der dort besagte Kammerherr kam, ihmdie Gefangenen abforderte und ihm, der wund undkampfesmüde war, eine längere Vorlesung über Schuß-waffen und innere Verletzungen hielt. Die Stelle stehtim Anfang des Stückes und fängt mit den Worten an:„I roinomiior timt rvimn tim iigiit rvas ovor, timrucmmo a. oertain Imrä" u. s. w. So ungefähr wiePercy ist mir zu Mute, wenn ich über Dinge, für dieich gelitten und gekämpft habe, die ich besser kennenmuß, solche Reden höre. (Lebhaftes Bravo!)

Artikel 22 mit dem Anträge Lasker wurde angenommen.

14. Die Gegenwart -es Bmideskmisters bei denVerhandlungen des Reichstages.

29. März 1867.

Zu Artikel 23 des Verfassungsentwurfs, welcher von dem Rechtdes Reichstages handelt, Gesetzesvorschläge zu machen, beantragteder Abg. Braun (Wiesbaden) den Zusatz: „Der Reichstag hatdas Recht, bei seinen Beratungen die Anwesenheit des Bundes-kanzlers oder eines Stellvertreters desselben zu verlangen." (Vergl.die Rede auf Seite 49 und SO des zweiten Bandes.) Der An-tragsteller sprach die Befürchtung aus, daß man den Reichstag zumbloßen Registranten der bereits von den Regierungen gefaßten Be-schlüsse, daß man ihn zu einem willens- und einsichtslosen Instru-ment des „Lediglichgeschwindfertigmachens" Herabdrücken wolle.Graf Bismarck wies diese Insinuation — immer in derselben 22.Sitzung vom 29. März — von der Hand:

Ich glaube, der Herr Vorredner schlägt das Ge-wicht des Bundeskanzlers doch zu hoch an, wenn er derMeinung ist, daß ohne seine Anwesenheit unter Umstün-den der Reichstag auf die Linie zurücksinken könne, dieer bezeichnte. Ich halte diesen Zusatz eigentlich für