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3 (1886) Die Begründung des Norddeutschen Bundes : 1866 - 1867
Entstehung
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Bis zum konstituierenden Reichstage 18661867.

tung hin gewählt werden; aber möglich ist es dochimmerhin, daß Leute, die jeden staatlichen Zweck in ihremganzen Verhalten negieren und sich für berechtigt halten,die unbeschränkte Preßfreiheit ckietauclo von der Tribüneher rücksichtslos auszubeuten, in das norddeutsche Parla-ment gewählt werden.

Nehmen Sie den Fall an, daß Leute, welche sichvom Vaterlande, in dem sie rechtlich wählbar sind, voll-ständig losgesagt haben, ich darf sagen, schamlos los-gesagt haben, Leute, die offenkundig im Solde des Aus-lands gegen ihr eignes Vaterland dienen und schreiben,und solche sind als Kandidaten aufgetreten, wirklich insParlament gewählt werden, so möchte ich doch fürchten,daß von diesen Leuten mit eherner Stirne, denen dieBegriffe der Ehre und des Vaterlandes gewöhnlich ver-loren gegangen sind, das Recht, beliebige Leitartikelstraffrei zu diktieren und im Lande zu verbreiten, ineiner Weise gemißbraucht werden könnte, die auch dementschlossensten Freunde der Preßfreiheit zuwider seinwürde.

Nach einigen Zwischenbemerkungen des Herrn v. Bernuthfügte der Minister hinzu:

Ich will zunächst noch ein paar Worte sagen zurEntschuldigung des Umstandes, daß kein Regierungs-kommissar in der Kommission anwesend war. Es herrschtim Hause eine nicht ganz konstante Praxis über die Mit-teilungen an die Regierung in Betreff der Kommissions-sitzungen. Gewöhnlich wird am Schluffe der Mitteilung,die an den Ministerpräsidenten gerichtet wird, gesagt,daß die Herren Ressortminister in diesem Falle derHerr Justizminister und der Minister des Innern direktvon dem Herrn Vorsitzenden unterrichtet würden, und

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