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Der russische Grenzverkehr.
können Sie schon daraus entnehmen. Wenn die Lagetrotzdem noch immer sehr weit entfernt davon ist, be-friedigend zu sein, so geht die Behauptung des HerrnInterpellanten, daß dies eine Folge der Verletzung vonVerträgen sei, doch etwas zu weit. Die Verletzung vonVerträgen — ich würde sehr dankbar sein, wenn mirFülle namhaft gemacht würden, in denen sie stattgefundenhat, einzelne Fälle, in denen gegen bestimmte Artikelgültiger Verträge verstoßen worden wäre. Die König-liche Regierung würde nicht Anstand nehmen, sofort fürdie Aufrechterhaltung der Verträge einzutreten, und siehat die Ueberzeugung, daß sie in solchem Falle bei denhöheren russischen Behörden Gehör finden würde.
Der Herr Interpellant hat den Vertrag vom 3. Mai1815 citiert. Er hat aber, wie dies leider bei Silie-rungen von Verträgen über Polen schon öfter der Fallgewesen, nicht vollständig citiert. Die Stellen, die erangeführt hat, — ich habe hier das Original des Ver-trages — erlaube ich mir in ihrer Vollständigkeit zuverlesen:
Also: Navigation äs tnn8 Iss tisuvss" sts.
das war richtig citiert, und dann:
„ssva librs cts teils sorts cin'siis ns puisss stvsinterciits a auenn äss llalntants ciss provinssspoionaisss, gni so trouvent sons Iss gouvsrnsinentsprnssisn st russs".
Also nur für die Bewohner der dortigen Provinzenmar diese Freiheit stipuliert, und es war keine Freiheitvon Abgabe, wie aus den folgenden Artikeln hervorgeht,wo die Natur der aufzulegeudeu Abgabe näher definiertwird, sondern es sollte nur die Schiffahrt nicht unter-sagt werden dürfen. - Dann ist es ebenso mit einem