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3 (1886) Die Begründung des Norddeutschen Bundes : 1866 - 1867
Entstehung
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Das Wahlgesetz für den Norddeutschen Bund. 35

Vertretung wesentlich beeinträchtigen würde, entgegen-halten, daß dieses Parlament seiner großen Mehrheitnach ja aus preußischen und frei gewählten Vertreterndes preußischen Volkes bestehen wird, also aus IhrenLandsleuten, vielleicht aus Ihnen selbst. Denn warumsollte die Mehrzahl von Ihnen sich nicht in dem Par-lamente wiederfinden, da die Wahlen, wie das Wahl-gesetz auch sein mag, im ganzen stets die Ergebnissehaben, die die Zeitströmung gerade bedingt? Also siewürde nur von dem preußischen Volke auf das preußischeVolk übertragen werden, Sie würden in diesem Par-lamente, so wie es sich in seiner Beschränkung auf Nord-deutschland darstellt, etwa 238—240 preußische Abge-ordnete auf eine Gesamtzahl von zweihundert lind einigenneunzigen habeil, also eine sehr starke, geborene preußi-sche Majorität bilden, der Sie sehr wohl das Vertrauenschenken können, daß sie die Rechte des preußischenVolkes ihrerseits wahren werde. Wenn also das Amen-dement des Grafeil Bethusp-Hnc die Annahme des Hausesfindet, so ist es der Regierung erwünschter, als der Textder Kommission. Findet es die Annahme nicht, so wirdsie, wie ich schon vorher bemerkt habe, bemüht sein, dieallerdings dann größeren Schwierigkeiten zu überwinden,ob mit Erfolg, das steht bei Gott.

Die beiden Herren Vorredner haben die Frage auf-geworfen, ob die Königliche Regierung und gerade derderzeitige Minister der auswärtigen Angelegenheiten dieAnnexion in dein Maße, wie sie eingetreten, vorher be-rechnet habe, ob er iinnier nach einer Entwickelung derdeutschen Politik ans dem jetzt gewählten Wege gestrebthabe. Was das Maß der Annexion betrifft, so hingdas wesentlich von dem Maße der Siege und von der