26 Bis zum konstituierenden Reichstage 1866—1867.
Es ist nicht denkbar, daß beide Mecklenburg sichmit dem gesamten übrigen Norddeutschland dergestalt inOpposition setzen werden, daß sie gemeinschaftlichen Ein-richtungen sich auf die Dauer ansschließen; aber erleich-tern dürfen wir den Widerstand, ans den die mecklen-burgische Regierung, die vom besten Willen beseelt istin ihrem Lande zu rechnen hat, nicht dadurch, daß wirvon dieser mit den übrigen vereinbarten Basis in wesent-lichsten Punkten wieder abgehen. Die Abweichungendes Kommissionsvorschlages und der Amendements gegendie Regierungsvorlage tragen im ganzen denselbenStempel, wie Art. 1, über den wir in diesem Augenblickberaten, und der von dem ursprünglichen Text des Bünd-nisses sich dadurch unterscheidet, daß er das Wort„vereinbart", was noch neben dem „beraten" als dieAufgabe des Parlaments bezeichnet war, weggelassen hat.— Die Königliche Negierung hat dieser Aenderung andem Geist der Vorlage nicht widersprechen wollen, weilsie befürchtete, durch ihren Widerspruch dasjenige, wieich behaupten darf, unbegründete Mißtrauen neu zunähren, welches die Quelle dieses Art. 1. gewesen ist.
Wenn ich etwa vier Jahre zurückdenke an die Zeit,wo ich zuerst die Ehre hatte, als Minister vor Sie zutreten, so erinnere ich mich, in einem der bedeutenderenBlätter des Nationalvereins damals den Ruf gelesen zuhaben: „eine Diktatur für eine deutsche Politik". Siewerden mir zugeben, meine Herrn, daß das Verhaltendes Hauses in seiner Gesamtheit und der Herren Amen-dementsteller von diesem Ruf sehr weit entfernt ist. Siefürchten, daß die deutsche Politik zu diktatorisch austretenmöchte und verklausulieren sich gegen diese Möglichkeit.Ich möchte dabei zu bedenken geben, daß gerade die