Druckschrift 
3 (1886) Die Begründung des Norddeutschen Bundes : 1866 - 1867
Entstehung
Seite
20
Einzelbild herunterladen
 

20 Bis zum konstituierenden Reichstage 1866— 1867.

verkümmern, dieselbe Rolle noch einmal spielen zu können,wie im letzten Kriege. (Sehr wahr!)

Deshalb, meine Herren, ist unsre Aufgabe nochnicht gelöst, sie erfordert die Einigkeit des gesamtenLandes der That nach und dem Eindruck nach.

Wenn man oft gesagt hat: „Was das Schwertgewonnen hat, hat die Feder verdorben", so habe ichdas volle Vertrauen, daß wir nicht hören werden: WasSchwert und Feder gewonnen haben, ist von dieserTribüne vernichtet worden! (Lebhafter Beifall.)

Das Haus genehmigte am 3. September den Indemnität» -artikel mit 230 gegen 75 Stimmen; im Herrenhause erfolgte am8. September die Annahme einstimmig.

4. Me Äililerioit von Schleswig-Holstein.

7. September 1866.

In der 15. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 7. September1866 wurde das Gesetz betreffend die Einverleibung von Hannover,Hessen, Nassau und Frankfurt mit 273 gegen 14 Stimmen ange-nommen. Eine zu dem Gesetzentwurf eingegangene Petition wünschte,daß vor der Einverleibung die vom General v. Manteuffel derStadt Frankfurt a. M. auferlegte Kriegskontribution von 25 Mil-lionen Gulden erlassen würde. Als der Abg. Graf Schwerinbeantragte, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen, be-fürwortete Graf Bismarck diesen Antrag:

Ich erlaube mir zur Unterstützung des Antragesauf Tagesordnung auzuführeu, daß ich bereits vorWochen, als ich zum erstenmale mit den Vertretern vonFrankfurt a. M. in Verhandlungen mich befand, erklärthabe, daß die König!. Negierung von preu-ßischen Uuterthanen Kontributionen nichterhebe.