Druckschrift 
2 (1890)
Entstehung
Seite
383
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nicht, nicht. Daraus hat also die Erziehung ihr Augenmerk zurichten.

Folglich ist das Erziehen zum Respekt und zum Gehorsamgegen das Gesetz ans allen zum Leben vorbereitenden Stadiendes Lebens der Nicht-Mündigen, der Kinder rc., eine der Haupt-aufgaben des Erziehers, besonders des öffentlichen. Der Menschsoll von Anfang seines Lebens an bis zum letzten Hauche des-selben Gesetzen folgen; nirgends findet die Willkür eine ver-nünftige, von der Vernunft gebilligte Stätte.

Das Kind ist selbst ein Produkt naturgesetzlich wirkenderUrsachen und Kräfte.

Es beginnt sein Leben unter der Herrschaft der Naturgesetze.In den ersten Momenten seines Lebens beherrschen sie es mitblinder, absoluter Gewalt.

Allmählich erwacht der Wille.

Um es zur Vernunft, der höchsten Gesetzgeberin zu rechtemVerhalten, zu erziehe», wird sein Wille dein Willen der Elternunterstellt. Die Vernunft der Eltern, der Wille derselben, istdie gesetzliche Richtschnur für das Kind, der Gehorsam gegen sieist die Tugendhaftigkeit des Kindes. Verständige Eltern nehmenRücksicht auf die Individualität des Kindes, erziehen es seinerNatur gemäß; aber sie überordnen ihren Willen, ihre Einsicht,ihre Vernunft dem Begehren und Wollen des Kindes. Der Willeder Eltern ist dem Kinde die Verkörperung der idealen Vernunft,welche gebieterisch und machtvollkommen über jeden: Wese», welchesAnlage zur Vernünftigkeit besitzt, schwebt und zur Beherrschungaller berufen ist.

In dem Hause regelt der Wille der Eltern das gesetzlicheVerhalten, in dem Staate thut es das geschriebene Gesetz. Dortfolgt das Kind einzelnen Personen, hier der Mensch den: Willenseiner Nation. Tort malten ob- und subjektive Rücksichten, hierist alles objektiv. In der häuslichen Behandlung kann und sollman auf die eigentümliche Natur eines Kindes Rücksicht nehmen;der Staat behandelt alle seine Angehörigen in der einen undgleichen Weise; das Staatsgesetz hat für alle dieselbe Gültig-keit; auch in dieser Beziehung gilt die Gleichheit vor dem Gesetz.