Druckschrift 
2 (1890)
Entstehung
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Gesetze wird der Lauf gelassen; das Gesetz herrscht. Einergewaltig oder auch unerbittlich herrschenden Macht pflegt mansich zu unterwerfen, sie zu respektieren.

Jeder Angeklagte wird seinem gesetzlichen Richter unterstellt;niemand wird seinen: natürlichen Richter entzogen. Die Obrig-keit selbst befolgt mit der strengsten Genauigkeit die Vorschriftendes Gesetzes. Ein kleiner Formfehler reicht hin, einen gefälltenUrteilsspruch zu vernichten.

Die Abfassung der dort geltenden Gesetze ist kurz, klar unddeutlich. Die Auslegung derselben geschieht buchstäblich. Esgiebt keine zweideutigen Gesetze, oder wo ein Juristen - Verstandeine Zweideutigkeit heraus- oder hineinkalkulieren könnte, dahat das Herkommen den Sinn festgestellt; es giebt keine Hinter-thüren und Schleichwege, die Gesetze zu umgehen.

Die Jugend wird zur Gesetzlichkeit erzogen.

Dieses ist die Hauptsache. Sie gesellt sich zu den ange-deuteten zwei Hauptmomenten: die Obrigkeit selbst respektiertmit gewissenhafter Strenge das Gesetz und handhabt es; demganzen Volke, den Erwachsenen, wohnt der Respekt des Gesetzesbei, die Alten geben den Jungen das Beispiel. Zu diesenmächtigen Faktoren kommt die gesetzliche Erziehung, die Erziehungin gesetzlicher Strenge, die Gewöhnung an den Respekt und dieEhrfurcht vor dem Gesetz. Wir verweilen bei der p äd agogis ch enBetrachtung der Sache.

Ohne Respekt vor dem Gesetz giebt es keine große und starkeNation; ohne Ehrfurcht und ohne inneren Gehorsam vor demGesetz giebt es keine politischen und nationalen großen Charaktere;ohne Erziehung in Ehrfurcht und Gehorsam vor dem Gesetz giebtes keine starken Männer. Sowohl aus national-politischem, wieaus humanistischem Gesichtspunkte existiert daher keine wichtigereAngelegenheit als die Erziehung zur Gesetzlichkeit.

Diese ist eines der höchste», letzten Zielpunkte der öffent-lichen Erziehung. Der Jüngling soll mit der inner» Achtungvor dein Gesetz und mit der Neigung zum Gehorsam gegen das-selbe in das öffentliche, selbständige Leben entlassen werden. Istdieser Zielpunkt erreicht, so ist er zur Selbständigkeit reif; wo