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2 (1890)
Entstehung
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Dogmen, sind also absolut. Die Evangelischen erlauben ehernach der Vernunft eine spezielle Auslegung, nur nicht in betreffder Grunddogmen. In dieser Beziehung sind sie auch katholisch.

Freie, d. h. der gesetzlichen Entwickelung fähige Staats-formen haben mehr als die absoluten -- Verwandtschaft zu denfreien Religionen.

Es giebt hier folgende Kombinationen:

1) absolute Regierung und absolute Religion;

2) absolute Regierung und freie Religion;

3) repräsentative Regierung und absolute Religion;

4) repräsentative Regierung und freie Religion.

Nro. 1 existierte bisher in Rußland, in der Türkei, inÖsterreich, im Kirchenstaat u. s. w.

Nro. 3 in Frankreich und jetzt in den meisten StaatenDeutschlands.

Nro. 4 teilweise in England, noch mehr in Nordamerika.

Nro. 2 ist eine seltene oder unbekannte Erscheinung: eineabsolute Regierung läßt die freien Religionen nicht aufkommen,und eine freie Religion verträgt sich nicht mit einer absolutenRegierung.

Summa: Bis jetzt herrschte im ganzen ans der Erde derAbsolutismus sowohl in den Staatsformen, als in den Religionen.

Neben ihm macht sich allmählich eine freie Staats- undReligionsform geltend. Die Entstehung beider zugleich ist ausihrer gegenseitigen Verwandtschaft erklär- und begreifbar.

Zwar existiert manchmal in einem und demselben Kopfe dieHinneigung zum Absolutismus der Regierungsform und zugleichdie Liebe zum freien religiösen Denken; aber wir müssen diesals einen Mangel an Konsequenz und für eine Rarität erklären.Dasselbe gilt, wenn auch in geringerem Maße, von allen den-jenigen, welche Demokraten oder Republikaner und zugleich Offeu-barungsgläubige sind. Der kirchliche Absolutismus hat in derRegel den politischen zur Folge. Wer kirchlich oder religiös un-frei ist, ist es in der Regel auch politisch. Aber wer sich politischbefreit hat, ist sehr oft religiös noch ganz unfrei. Doch stehenwir erst in den Anfängen dieser Erkenntnis und Entwickelungs-

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