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1. Was, besonders in der Schnle, wo die Unmündigen, dienicht Prüfen-Könnenden, sitzen, als unumstößliche Wahrheitgelehrt wird, muß von der denkenden Menschheit für un-umstößlich erachtet worden sein;
2. was zu dem Zweifelhaften oder Bezweifelten stets gehörthat und gehört, darf nicht als über allen Zweifel erhabendargestellt werden;
3. dasjenige, worüber die gesamte kultivierte Menschheit einigist, bildet den Kern aller Lehre für die Jugend;
4. worüber die denkende Menschheit nicht einig ist, das ge-hört nicht in die allgemeine Schnle der Humanitätsbildung,sondern muß der Entscheidung und Prüfung der Er-wachsenen überlassen werden;
5. das Höchste, was die Schule erreichen kann und soll, sitt-liche Gesinnung und Charakter, darf nicht auf bezweifeltehistorische Thatsachen basiert werden;
6. sittliche Gesinnung und Charakter dürfen überhaupt nichtauf historischen Thatsachen,* sondern müssen, durch Ge-wöhnung eingeleitet, auf Gedanken und Grundsätzenerbaut werden.
* Geschichtliche Personen dienen zwar zur Anregung, liefern aber keineNorm für das Handeln.