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in jeden: entwickelt sich daher der Mensch (das Generelle), aberauch das Besondere (das Individuelle); —
znnr Glück eines jeden gehört daher die Befriedigung derallgemein-menschlichen Bedürfnisse und der besonderen, ihn: eigen-tümlichen; der Mangel jener begründet das allgemein-menschliche,der Mangel dieser das individuelle Unglück der Menschen; —das Recht zur Entwickelung beider Anlagen und Triebe,der allgemeinen und der besonderen, ist ebenso gewiß und sicherwie das Recht zur Existenz; denn die inenschliche und individuelle,die individuell-menschliche Existenz (eine andere existiert nicht)besteht in der Entwickelung und Befriedigung der Triebe undBedürfnisse; —
weil nun der Mensch nur unter Menschen zum Menschenwird, nur unter und mit ihnen ein menschliches Leben führenkann, so haben alle die Pflicht der Anerkennung jenes Rechtes,und weil, vermöge des Wesens und der Bedürftigkeit der Menschen-natur, der eine nur mit den anderen sein Lebensziel (die Ent-wickelung, Entfaltung seiner Natur, die allseitige Bethätigungseiner Kräfte — die Glückseligkeit) erreicht, so haben alledie Verpflichtung der gegenseitigen Förderung der Strebungender Menschennatnr eines jeden; —
in dein Maße, als die Einrichtungen und Zustände derMenschengesellschaft und ihrer Vereine die Glückseligkeit, d. h.die Befriedigung der (sinnlichen und geistigen) Triebe aller, be-günstigen, sind sie gut, in den: Maße, als einige oder viele davonausgeschlossen sind, in der Erreichung ihrer Grundstrebungen ge-hemmt werden, sind sie schlecht; —
ohne Erkenntnis der Menschennatur und ohne allscitige, un-bedingte und frohe Anerkennung und Förderung derselben inallen ihren Gliedern ist daher an kein glückliches menschlichesDasein zu denken; —
das Glück oder die Glückseligkeit (das Streben danach istmit der Menschennatur, mit ihren: Dasein, mit dem Atmeneins) des Menschen entwickelt sich ans der dem Menschen an-erschaffencn Natur, der Mensch ist der Grund seiner Glück-seligkeit; —
die Entwickelung seiner Natur ist der Zweck seines Daseins,
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