Druckschrift 
2 (1890)
Entstehung
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-er Lebensbestimmung; der Protestant dagegen strebt nach eigenerÜberzeugung, er inacht die Rechte der Subjektivität geltend, erwill nur dem, wovon er sich nach Vernunftgründen überzeugthat, Folge leisten.

Dieser, hier nun angedeutete Unterschied muß, wie auf dieUnterrichtsmethode, so auf die Disziplin und die ganze dis-ziplinarische Verfassung der Schule euren entscheideirden Einflußausüben, er begründet, wie die Verschiedenheit der Auffassung,so die Verschiedenheit des Verfahrens. Das Kiird als eiir zuentwickelndes, naturgemäß zu behandelndes Wesen betrachten;das zri befolgende Gesetz der Entwickelung in ihm zu suchen;seine Anlagen und Kräfte allseitig entfalten, formale Unterrichts-zwecke verfolgen, nichts airlehren, d. h. nichts, ohne auf Einsichtund Verständnis zri dringen, lehren; das Kiird voir der Wahr-heit durch innere Gründe überzeugen und es veranlassen wollen,der klar erkannten Überzeugung zu folgeir u. s. w. u. s. w.: dasalles sind protestantische Grundsätze, ist protestantische Lehrweise.Daß dieselben nicht von allen, welche sich Protestanten nennen,befolgt werden; daß wir sie auch, wenigstens teilweise, in katho-lischen Schulen finden, bedarf keiner Begründung. Ja, daß sievon Hauptparteien der sogenannten protestantischen Kirche grund-satzinäßig verschmäht und mit klarem Bewußtsein verworfenwerden, weiß jeder. Aber in den Prinzipien liegt das eine unddas andere. Nur das protestantische Prinzip konnte die neuereUnterrichtsweise gebären. Wer sie verschmäht oder bekämpft,bekämpft das protestantische Prinzip. Von hier aus eröffnet sichdem denkenden Leser, ohne alle weitere Ausführung an dieserStelle, ein freier Blick in das Wahre der sich, auch innerhalbdes Gebiets der protestantischen oder evangelischen Kirche, be-kämpfenden Parteien auf dem Gebiete des Unterrichts und derErziehung. Wir haben hier das Gebiet unserer Betrachtungnicht zu verlassen.

Der konsequente protestantische Lehrer legt den Hauptwertin den Unterricht, in die Macht des Einflusses durch Unter-richt, nicht in anderes, was neben und außer demselben bestehenkann, nicht in die Disziplinarverfassung, insofern darunter vom