VH.
Mer Schuldisziplin und ihr Verhältniszum Unterricht.
Daß in der frühesten Jngend die Erziehung vorzugsweise,ja fast ausschließlich ein Werk der Gewöhnung, der Sitte unddes Beispiels ist, bestreitet niemand. Ein kleines Kind kannnicht durch Gedanken, es muß durch die unmittelbare Machtpersönlicher Einflüsse geregelt und erzogen werden. Das Hausoder die Familie erzieht unnüttelbar, geräuschlos und still, undam wenigsten durch Belehrung, Gründe und Worte. Ja, diesesind, wenn alles übrige gut bestellt ist, fast gänzlich unnütz, invielen Fällen schädlich, und helfen nichts, wenn die Hauptsachefehlt. Der wahre Erzieher ist wortkarg. Kein namhafter Er-zieher hat darum jemals die Macht der unmittelbaren Erziehungdurch Gewöhnung in den: ersten Stadium des Lebens geleugnet;ja, niemand verkennt diese Macht in dem darauffolgendenStadium für das ganze Leben. Wird daher an: Anfänge derzweiten Lebensperiode das Kind der Schule übergeben, so istauch hier der Einfluß, den sie auf seine äußere und innere Ge-sittung, durch die in ihr herrschende Ordnung und Verfassung, über-haupt durch den in ihr herrschenden Geist und die Macht desBeispiels ansübt, von erster Bedeutung. Man muß weiter gehenund behaupten, daß ohne dieses Beispiel von seiten des Lehrersund der Schüler alles andere gar wenig bedeutet und wirkt.Aber es fragt sich, welches, da der Charakter und die Persönlich-keit des Lehrers überall als die erste Quelle des rechten Schul-
4»