Die Redefreiheit der Abgeordneten.
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Der Herr Abgeordnete Gneist hat gestern, nnd wieich voraussetzte, vollständig diese Aeußerung verlesen.Ich bin damit der Aufgabe überhoben, dies meinerseitszu thun. Sie werden daraus ersehen haben, wie mitder Stellung, die damals die Königliche Regierung ein-nahm, der Brief, der vor etwa zwei Jahren von seitendes Ministeriums an dieses Haus gerichtet wurde, seinemInhalte nach sehr wohl verträglich war; wir haben ebendie Staatsanwaltschaft veranlaßt, ein Erkenntnis überdie streitige Rechtsfrage, über die sich im HerrenhauseZweifel erhoben, herbeizuführen. Dieses Erkenntnisfechten Sie im Prinzip an, mit ihm zugleich aber not-wendig auch einige Artikel der Verfassung.
Es ist schon vom Herrn Justizminister darauf hin-gewiesen, daß nach Art. 86 die Richter unabhängig undkeiner andern Autorität, als der des Gesetzes unterworfensein sollen. Was aber, meine Herren, ist dieser Antrag, denwir diskutieren, als der Versuch, das höchste Gericht desLandes der Autorität dieses Hauses zu unterwerfen, invollem direktem Widerspruch mit diesem Artikel der Ver-fassung? Hat dieser Antrag ein Ziel, so kann es nurdasjenige sein, daß das Gericht sich Ihrer Meinung,Ihrem Ausspruche demnächst fügen, daß es sich danachreformieren solle. Wenn es Ihnen gelänge, diesen Wegmit Erfolg zu betreten, so ist gar kein Grund abzusehen,warum Sie an irgend einem Punkte desselben Haltmachen sollten. Ebensogut, wie dieses Erkenntnis desObertribunals, wo Sie in eigner Sache urteilen, sindSie berechtigt, jedes andre preußische gerichtliche Erkennt-nis vor Ihr Forum zu ziehen, durch Ihre Proteste an-zufechten. Sie würden auf diese Weise faktisch das Haus