II.
Die schleswig-holsteinische Frage.
1863 — 1864 .
1. Die polnische Angelegenheit im Hcrreichause.
19. November 1863.
Am 28. Oktober 1863 wurden die Neuwahlen zum Abgeord-netenhause vollzogen, welche im ganzen dieselbe Zusammensetzungergaben, wie die des am 2. September aufgelösten. Am 9. No-vember trat der Landtag wieder zusammen. Unter Bezugnahmeauf die Thronrede richteten zunächst beide Häuser Adressen an denKönig, welche ihrer Tendenz nach freilich sehr voneinander ab-wichen. In dem von den Herren v. Below, v. Frankenberg-Lud-wigsdorf und v. Plötz dem Herrenhause vorgelegten Adreßentwurfkam auch folgender Passus vor: „Das von Ew. Majestät angeord-nete rechtzeitige und kräftige Einschreiten gegen die Verbreitungder aufständischen Bewegungen im Königreiche Polen auf das dies-seitige Landesgebiet ist mit vollem Erfolge gekrönt worden. Wirhalten uns verpflichtet, den lebhaftesten Dank dafür darzubringen,besonders auch im Namen der Landesteile, denen die Segnungendes Friedens erhalten sind, während an ihren Grenzen der Auf-ruhr in seiner erschreckendsten Gestalt seit fast einem Jahre wütete.Eine schnell ausgeführte militärische Aufstellung in den Grenzpro-vinzen hat den Unterthanen Ew. Majestät einen wirksamen Schutzgewährt. Seine feste und unzweideutige Politik in der polnischenSache hat Preußen bei den europäischen Mächten eine volle An-erkennung gesichert und selbst den Gegnern Achtung abgewonnen."Gegen diesen Satz legte der Graf Bninski in der 4. Sitzung des