Preußens Vertretung im Auslande. 195
Umfange nicht überzeugen, zumal damit eine Mehrforderung von24000 Thalern verbunden sei. Höchstens könne von der Bedingungder gemeinsamen Mahlzeiten abgesehen werden. Der Minister ent-gegnete:
Es würde von der Regierung auch gern acceptiertwerden, wenn die Forderung nur teilweise, in der Art,wie es der Kommission selbst sachgemäß erschienen ist,bewilligt würde. Denn nur in der freien Station, inder Nötigung, gemeinschaftlich auf Kosten des Gesandtenzu essen und zu trinken, liegt die Hauptinkonvenienz, derdie Regierung entgegentreten will. Wenn der Gesandtedie Verpflichtung behält, die Wohnung des Legations-sekretärs zu bezahlen, so ist das eine reine Geldfrage,die weder dem Dienst noch dem gegenseitigen Verhältnisnachteilig ist.
Auf die Aufforderung des Abg. Frhr. v. Hoverbeck, der Mi-nisterpräsident möge die Summe für die besonderen Mahlzeiten derLegationssekretäre normieren, erklärte derselbe:
Ich würde im Augenblick zu einer solchen Normie-rung, für deren Richtigkeit ich einstehen könnte, nicht imstände sein. Ich betrachte die Diskussion überhaupt mehrals eine vorbereitende für die künftige Wiederansetzungder Position.
Die Mehrforderung von 24000 Thalern wurde abgelehnt.
Für den Gesandten in Konstantinopel wurde eins Ge-haltszulage von 4000 Thalern verlangt. Der Ministerpräsident be-gründete die Forderung:
Es ist von seiten des Herrn Gesandten in Konstanti-nopel und auch von seiten seines Vorgängers wieder-holentlich und regelmäßig in jedem Jahre Klage geführtüber die vollständige Unmöglichkeit, nach den Erforder-