Zur Arbeiterfrage (Die Waldcnburger Deputation). 181
als damals, mas indessen nicht ausschließt, daß einzelneweniger als damals verdienen mögen und insofern einebewußte Unwahrheit von seiten der Bittsteller noch nichtbedingt. Dagegen sind die Löhne in den Jahren 1867und 1858 beträchtlich höher gewesen, wie die Ermitte-lungen der Kommission ergebet: haben und zwar infolgeder jüngsten Konjunkturen, die im Jahre 1858 insStockeil geriete,: und dann einen Rückschlag in: Lohnezur Folge hatten. Auch dies gibt einen berechtigtenGrund zur Beschwerde dei: Leuten nicht, und ist deshalbauch diese Beschwerde für unbegründet gehalten worden,weil diese Lohnsätze notwendig von den Konjunkturenabhängig sind.
Die Beschwerden der Bittsteller sind nicht alle ii:der Petition ai: Se. Majestät den König enthalten,sondern sind zum Teil erst später der Untersuchungs-kommission gegenüber von ihnen artikuliert vorgetragen.Wie weit sie richtig oder unrichtig sein konnten, warebenfalls beim Eingänge dieser Bittschrift nicht zu ersehen.
Unter den später vorgetragenen Beschwerden befandsich eine Klage über die Verwaltung der Krankenkasse.Diese hat sich als unbegründet erwiesen, indem dieKrankenkasse revidiert worden und in: regelmäßigenZustande befunden worden ist; es schließt auch dies nichtaus, daß der Einzelne unbewußt eine Unwahrheitsagte, wenn er der Meinung war, für seine Persoi: Ur-sache zur Klage zu haben. Ich glaube es den Leutenschuldig zu sein, sie gegen die Anklage der bewußtenUnwahrheit in Schutz zu nehmen.
Es folgen dann Personalien, die ich übergehe, danndie Klagen, daß seit dem Jahre 1858 die Löhne herab-gedrückt seien.