i72 Bis zum Kriege mit Oesterreich. 1865—1866.
nach Lösung des Verfassungskonfliktes und der Zustimmung zu demBündnisse mit Oesterreich zum Ausdrucke kam. Der Minister-präsident äußerte sich in der genannten Sitzung zu dem Adreß-entwurfe folgendermaßen:
Ich habe zunächst den Herren Antragstellern undden Rednern, welche die Adresse vertreten haben, meinenDank für die wohlwollende Beurteilung zu sagen, welchedie Thütigkeit der Königl. Regierung bei Ihnen gefundenhat. Ich erlaube mir, in Uebereinstimmung mit der-jenigen Auffassung, welche die Majorität des Hauses vondem inneren Konflikt hat, einige Sätze hinznzufügen,welche zwar nichts Neues sageu, aber den Entstellungengegenüber, durch welche sie verdunkelt werden, nicht oftgenug wiederholt werden können. Die Basis des kon-stitutionellen Lebensprozesses ist überall derKompromiß. Alls diese Basis weist die preußischeVerfassung um so notwendiger hin, als sie, von vielenandern abweichend, auch in Bezug auf das Budget dieUebereinstimmung der drei Faktoren der Gesetzgebungverlangt. Dieselben sind in Betreff des Budgets zwarnicht absolut gleich, aber gleich absolut berechtigte Ge-walten, die nebeneinander gestellt sind. Keiner von ihnenlegt die Verfassung die Verpflichtung auf, sich den beidenandern oder einer der beiden andern nnterzuordnen.Ebensowenig legt die Verfassung einer der drei Gewaltendas Recht best ein: 8io volo, sio julmo zu sprechen, demdie andern sich zu beugen hätten.
Das leichte Auskuuftsmittel, den Konflikt zwischenbeiden Körperschaften des Landtages dadurch zu beseitigen,daß die Negierung die Verpflichtung übernimmt, jedes-mal, wo das Herrenhaus mit dem Abgeordnetenhausnicht übereinstimmt, das Herrenhaus durch Ernennungvon Mitgliedern in Uebereinstimmung mit dem Abge-